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Enteignung des eines Waldstücks am Tagebaurand

Enteignung des eines Waldstücks am Tagebaurand

Sat 03.Jan.26 14:13

Das Bergamt gab "Grünes Licht" auf den Antrag des Bergbaubetreibers LEAG den Eigentümer eines Waldstücks am Rand des Tagebau Nochtens zu enteignen und dem Pächter die Nutzung entziehen. Dies steht seid einer Woche fest. Es gab wohl weder ein wirkliches Ausgleichsangebot nach Sächsischem Enteignungsgesetz, noch eine Entschädigung, noch irgend eine private Einigung mit der LEAG, die ja ohnehin unmöglich im Blickwinkel der einen oder anderen Seite wäre. Die Pächter und der Eigentümer hätten diese Angebote wahrscheinlich eh abgelehnt, mit dem Vermerk UNVERKÄUFLICH. Man könnte es Diebstahl zum "Wohle des Volkes" nennen, was ja letztendlich nicht unbedingt immer dem Volke zugute kommt, wenn es nicht ausgeglichen ist oder überhaupt ausgleichbar ist und den Schaden an der Biodiversität an Flora/Fauna/Funga mal abgesehen. Dies hat nichts mit Grundgesetz garantierten Rechten mehr zu tun. Bergrecht vor Menschenrecht bedeutet das der Mensch über die Schwachen geht, damit "Mensch" überleben kann und sich aber letztendlich selbst schaden wird.
Nachdem dies alles geschehen ging dies durch mehrere Instanzen von OVG Bautzen und Bundesverfassungsgericht, Die Eigentümer des Waldgrundstückes legten Verfassungsbeschwerde per 11.12.2025 ein, und das Verfassungsgericht wies diese Beschwerde ab, sodaß am 3.1.2026 bereits der Wald im Tagebauvorfeld gerodet wurde und enteignet/Besitz eingewiesen war. Ob in Deutschland überhaupt jemals noch jemand mit dem Wort "Klimawandel" argumentieren werden kann in diesen Sachen, dies wird spätestens bis Ende Januar bekannt werden.
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