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Antrag der IG Mulkwitzer Hochkippen angenommen und doch wieder abgelehnt?

Antrag der IG Mulkwitzer Hochkippen angenommen und doch wieder abgelehnt?

Tue 04.Mar.25 23:14

Ein Antrag der IG Mulkwitzer Hochkippen auf Rücknahme der Beschlüsse insbesondere den "Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses für den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife" für die sehr umfänglichen Windrad- und Solarprojekte auf den Mulkwitzer Hochkippen und für den Erhalt des Waldgebietes um die Mulkwitzer Hochkippen wurde mit 8 zu 4 Stimmen angenommen. Der Kommunalberater der Gemeinde Schleife wies jedoch darauf hin, daß der FNP 2024 trotz dieses Beschlusses gültig ist, da es sich nur um die Aufhebung des Satzungsbeschluss handelt und nicht um die Aufhebung des FNP. Der Regionale Planungsverband stellt bei Erneuerbaren Energien bei Projekten in dieser Größenordnung gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Schleife (Gemeinschaftsausschuss) und der wiederum gegenüber der Gemeinde Schleife jeweils eine höhere Beschluss- und Einigungsinstanz dar. Baugesetz §1a eröffnet in Absatz (2) die paralele Argumentation in umweltrechtlicher Hinsicht ähnlich Art.20a Grundgesetz umfängliche Projekte mit besonders negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur Bsp. anzugehen.
Der Bürgermeister seinerseits kann bei Unrechtmäßigkeit seinerseits am Antrag/Beschluss nach §52 (2) Sächsischer Gemeindeordnung dann binnen 14 Tagen nach maximal 4 Wochen eine Gemeinderatssitzung einberufen um diese Entscheidung per erneuten Beschluss durch seinen Gemeinderat wiederrufen/revidieren zu lassen, wie Bsp. am 31.03.2025 17:00 passiert. Abgestimmt wurde mit 7 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen. Gemeinderat Falk Passow konnte wegen Arbeitsverpflichtungen nicht mit abstimmen. Die Stimme des Bürgermeisters hat mehr Gewicht im Fall eines "Unentschieden".